Fischereischeinprüfung

Wer auf Raubfische (mit Köderfischen am Haken oder künstlichen Ködern wie Blinkern oder Gummifisch) oder in anderen Bundesländern angeln will, braucht wie bisher auch künftig einen Fischereischein samt Prüfung.

 

Wer an dieser Prüfung teilnehmen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag
auf Zulassung zur Anglerprüfung
bei der zuständigen unteren
Fischereibehörde
stellen.

 



 

 

 

 

Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung BARNIM

 

 

 

Onlinetest zur Fischereiprüfung