Fischereischeinprüfung
Wer auf Raubfische (mit Köderfischen am Haken oder künstlichen Ködern wie Blinkern oder Gummifisch) oder in anderen Bundesländern angeln will, braucht wie bisher auch künftig einen Fischereischein samt Prüfung.
Wer an dieser Prüfung teilnehmen möchte, muss rechtzeitig einen
Antrag
auf Zulassung zur Anglerprüfung bei der zuständigen unteren
Fischereibehörde stellen.


