Fischereischein

 

 

Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein
genannt, ist eine Bescheinigung die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die bei der unteren Fischereibehörde abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde.



In Brandenburg gibt es seit dem 01. August 2006 bessere
Bedingungen für Gelegenheitsangler. Man muss zunächst eine Fischereiabgabemarke kaufen und in eine Nachweiskarte einkleben. Die Kosten pro Jahr: 2,50 € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 12 € für Erwachsene. Fünfjahreskarten gibt es für 40 €.



Die Fischerei darf nur ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat.