Gewässer des Fischereibetriebes H. Böhm
| Brunscher See | Dümpel | Gamensee Gersdorf | Gamensee Tiefensee |
|
Haussee Garzin |
Langer See Garzin |
||
| Markgrafensee | Mittelsee Tiefensee | Rötsee |
Ruhlsdorfer |
|
Schloßsee |
Schloßsee |
Preise für Angelkarten
| ohne Nachtangelgenehmigung |
Raubfisch |
Friedfisch | ||
|
Tageskarte |
6,00 € | 4,00 € | ||
| Wochenkarte | 16,00 € | 8,00 € | ||
| Monatskarte | 26,00 € | 16,00 € |
| mit Nachtangelgenehmigung |
Raubfisch |
Friedfisch | ||
|
Tageskarte |
12,00 € | 8,00 € | ||
| Wochenkarte | 24,00 € | 12,00 € | ||
| Monatskarte | 39,00 € | 24,00 € |
Stand 2011
Diese Preise gelten für alle Gewässer. Für Tageskarten, Wochenkarten und Monatskarten wird keine Bootserlaubnis erteilt.
Verkaufsstellen Angelkarten
|
Angelgeräte Meißner Grünstr.2 15344 Strausberg |
Blumenhaus Kaliebe Berliner Str. 2 16259 Tiefensee |
Anschrift des Fischereibetriebes H. Böhm
Fischereimeisterbetrieb
H. Böhm
Hauptstr. 51a
16269 Prötzel - OT Harnekop
( 03343 / 637954
Besondere Bedingungen des Fischereibetriebes H. Böhm
-
Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden.
-
Geangelt werden darf täglich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang ( Sommerzeit beachten).
-
Von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereieinrichtungen ist ein Abstand von mindestens 50 m, von Stauwehren und Fischwegen von 100 m im Umkreis einzuhalten.
-
Das Betreten und Befahren des Geleges (mit Überwasserpflanzen und/oder Seerosenbeständen bewachsenen wasserseitige Uferzone) ist untersagt. Die Beangelung ist vom Ufer oder vor dem Gelege vom verankerten Boot aus gestattet. In gekennzeichneten Fischschon- und Fischschutzgebieten ist das Angeln nicht gestattet.
-
Die Verwendung von Fischen und Fischfetzen (Fischstücken) als Köder beim Friedfischangeln ist verboten. Fische und Fischfetzen (Fischstücke) gelten als Raubfischköder.
-
Die Verwendung von Krebsen als Köder ist verboten.
-
Als Köderfische dürfen nur Barsche, Kaulbarsche, Plötzen, Bleie und Güstern verwendet werden. Köderfische dürfen nur am Tage ihres Fanges und in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Unverbrauchte Köderfische sind nach Beendigung des Angelns schonend zurückzusetzen.
-
An einem Angeltag dürfen insgesamt 3 Fische der Arten: Hecht, Zander, Aal, Schlei, Wels und Karpfen gefangen bzw. mitgenommen werden.
-
Geangelte untermaßige Fische sind vorsichtig in das Gewässer zurückzusetzen, sofern diese nicht als Raubfischköder verwendet werden dürfen.
-
Geltende Mindestmaße für folgende Fischarten sind: 40 cm für Spiegel-, Leder- und Schuppenkarpfen, 50 cm für Aal, Hecht und Zander, 60 cm für Wels
-
Für die Fischarten: Quappe, Hecht, Zander und Wels gelten die Schonzeiten laut Fischereigesetz Land Brandenburg.
-
In der Zeit vom 1.Januar bis 1.Mai ist die Verwendung von Köder- und Spinnangeln sowie der Köderfischsenke nicht gestattet. Außerhalb dieser Zeit dürfen nur Inhaber einer Raubfischkarte die Köderfischsenke zum Fang der Köderfische verwenden.
-
Ist das Angeln vom Wasserfahrzeug aus zugelassen, muß dieses Fahrzeug während der Ausübung des Angelsports verankert sein.
-
Bei der Ausübung des Angelsports sind die Angelberechtigung sowie die persönlichen Dokumente mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen auszuhändigen. Bei Verstößen gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Berechtigungsschein sofort entschädigungslos eingezogen werden, unbeschadet der weiteren Rechtsverfolgung.
-
Das Auftreten von Fischsterben ist dem Fischereiberechtigten unverzüglich zu melden.
-
Die Angelkarte ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein (Fischereiabgabemarke)
-
Jeder Angler hinterläßt seinen Angelplatz sauber.
-
Mindestmaß Karpfen: Langer See Garzin 45 cm
