Gewässer des Fischereibetriebes H. Böhm

Brunscher See Dümpel Gamensee Gersdorf Gamensee Tiefensee 

Großer
See Harnekop

 
Haussee
Garzin
Langer
See Garzin
 

Langer
See Leuenberg

Markgrafensee  Mittelsee Tiefensee Rötsee   

Ruhlsdorfer
See

 

Schloßsee
Harnekop

 

Schloßsee
Prötzel

   

Preise für Angelkarten

ohne Nachtangelgenehmigung

Raubfisch

Friedfisch     

Tageskarte

      6,00 €          4,00 €    
Wochenkarte    16,00 €          8,00 €    
Monatskarte    26,00 €       16,00 €    

mit Nachtangelgenehmigung

Raubfisch

Friedfisch    

Tageskarte

      12,00 €          8,00 €    
Wochenkarte       24,00 €       12,00 €    
Monatskarte       39,00 €       24,00 €    
 Stand 2011

 

Diese Preise gelten für alle Gewässer. Für Tageskarten, Wochenkarten und Monatskarten wird keine Bootserlaubnis erteilt.

Verkaufsstellen Angelkarten

Angelgeräte Meißner

Grünstr.2

15344 Strausberg

Blumenhaus Kaliebe

Berliner Str. 2

16259 Tiefensee

Anschrift des Fischereibetriebes H. Böhm

 

Fischereimeisterbetrieb

 H. Böhm

 Hauptstr. 51a

 16269 Prötzel - OT Harnekop 

( 03343 / 637954

Besondere Bedingungen des Fischereibetriebes H. Böhm

 

  1. Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden.
  2. Geangelt werden darf täglich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang ( Sommerzeit beachten).
  3. Von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereieinrichtungen ist ein Abstand von mindestens 50 m, von Stauwehren und Fischwegen von 100 m im Umkreis einzuhalten.
  4. Das Betreten und Befahren des Geleges (mit Überwasserpflanzen und/oder Seerosenbeständen bewachsenen wasserseitige Uferzone) ist untersagt. Die Beangelung ist vom Ufer oder vor dem Gelege vom verankerten Boot aus gestattet. In gekennzeichneten Fischschon- und Fischschutzgebieten ist das Angeln nicht gestattet.
  5. Die Verwendung von Fischen und Fischfetzen (Fischstücken) als Köder beim Friedfischangeln ist verboten. Fische und Fischfetzen (Fischstücke) gelten als Raubfischköder.
  6. Die Verwendung von Krebsen als Köder ist verboten.
  7. Als Köderfische dürfen nur Barsche, Kaulbarsche, Plötzen, Bleie und Güstern verwendet werden. Köderfische dürfen nur am Tage ihres Fanges und in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Unverbrauchte Köderfische sind nach Beendigung des Angelns schonend zurückzusetzen.
  8. An einem Angeltag dürfen insgesamt 3 Fische der Arten: Hecht, Zander, Aal, Schlei, Wels und Karpfen gefangen bzw. mitgenommen werden.
  9. Geangelte untermaßige Fische sind vorsichtig in das Gewässer zurückzusetzen, sofern diese nicht als Raubfischköder verwendet werden dürfen.
  10. Geltende Mindestmaße für folgende Fischarten sind: 40 cm für Spiegel-, Leder- und Schuppenkarpfen, 50 cm für Aal, Hecht und Zander, 60 cm für Wels
  11. Für die Fischarten: Quappe, Hecht, Zander und Wels gelten die Schonzeiten laut Fischereigesetz Land Brandenburg.
  12. In der Zeit vom 1.Januar bis 1.Mai ist die Verwendung von Köder- und Spinnangeln sowie der Köderfischsenke nicht gestattet. Außerhalb dieser Zeit dürfen nur Inhaber einer Raubfischkarte die Köderfischsenke zum Fang der Köderfische verwenden.
  13. Ist das Angeln vom Wasserfahrzeug aus zugelassen, muß dieses Fahrzeug während der Ausübung des Angelsports verankert sein.
  14. Bei der Ausübung des Angelsports sind die Angelberechtigung sowie die persönlichen Dokumente mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen auszuhändigen. Bei Verstößen gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Berechtigungsschein sofort entschädigungslos eingezogen werden, unbeschadet der weiteren Rechtsverfolgung.
  15. Das Auftreten von Fischsterben ist dem Fischereiberechtigten unverzüglich zu melden.
  16. Die Angelkarte ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein (Fischereiabgabemarke)
  17. Jeder Angler hinterläßt seinen Angelplatz sauber.
  18. Mindestmaß Karpfen: Langer See Garzin 45 cm