DAV Gewässerverzeichnis Brandenburg

Preise DAV Angelkarten Brandenburg

Tagesangelkarten:

  • für Kinder und Jugendliche vom 8. - 18. Lebensjahr. Preis: 5,- €
  • für Inhaber eines Fischereischeines Preis: 10.- €
  • bei Tageskarten keine Nachtangelgenehmigung

Wochenangelkarten:

 

  • Ohne Nachtangelberechtigung Preis: 22,- €
  • Mit Nachtangelberechtigung Preis: 35,- €

Verkaufsstellen

 

Angelsport Bär

Krokusstr.4

16321 Bernau

Tel: (03338) 769530

Angelspezi Niederbarnim

Dorfstr.26

16321 Bernau (Schönow)
Tel: (03338) 760422

   

Angelcenter Bernau

Ulitzkastr.9

16321 Bernau

Tel: (03338) 2310

Atze’s Angelladen

Wensickendorfer Chaussee 2

16348 Wandlitz
Tel: (033397) 61623

 

Neue Anschrift Landesanglerverband Brandenburg e.V.

LANDESANGLERVERBAND BRANDENBURG e.V.
Elsbruch 1

14558 Nuthetal OT Saarmund



 

(033200) 523916  Sekretariat
(033200) 523920  Hauptgeschäftsführer
(033200) 523917  Präsident
(033200) 523911  Bereich Gewässerwirtschaft
(033200) 523912  Bereich Gewässerwirtschaft
(033200) 523914  Bereich Finanzen
(033200) 523915  Bereich Finanzen
(033200) 523913  Bereich Sport

 

Fax:
(033200) 523918



Bedingungen bei der Ausübung des Angelns auf den allgemeinen Angelgewässern im Land Brandenburg

Gewässerbereich:

allgemeine Angelgewässer des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.

 

  • Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen.
  • Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen.
  • Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.
  • Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden.
  • Die Verwendung von Geräten, die den Anhieb selbstständig setzen, ist verboten.
  1. Beim Angeln sind die Angelkarte und der Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe mitzuführen.
  2. Die Benutzung der Raubfischangel ist nur mit gültigem Fischereischein gestattet.
  3. Geangelt werden darf täglich im Zeitraum von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. (Sofern keine Nachtangelgenehmigung erteilt wurde.)
  4. Von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereieinrichtungen ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
  5. Das Betreten und Befahren des Geleges (mit Überwasser- und Schwimmblattpflanzen bewachsene Ufer- bzw. Flachwasserzone) ist untersagt.
  6. In gekennzeichneten Fischschon- und Fischschutzgebieten ist das Angeln nicht gestattet.
  7. Fangbegrenzung je Kalendertag: 2 Stück Aal; 3 Stück Feinfisch gesamt - in dieser Menge jedoch nur 3 Stück Hecht, Zander, Regenbogenforelle, Karpfen; 2 Stück Rapfen; 1 Stück Bachforelle, Seeforelle, Äsche. Geangelte untermaßige Fische sind vorsichtig und sofort in das Gewässer zurückzusetzen.
  8. Wird der Angler an einem verunreinigten Angelplatz angetroffen, kann die Angelberechtigung entschädigungslos eingezogen werden. Angler sind aktive Naturschützer. Ein Müllbeutel paßt in jede Tasche. Bitte helfen Sie mit, die Gewässer sauber zu halten.
  9. Verstößt der Inhaber gegen die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die vorstehenden Bedingungen wird die Angelkarte (Erlaubnisvertrag) mit sofortiger Wirkung gegenstandslos und kann von den Kontrollberechtigten entschädigungslos eingezogen werden, unbeschadet der weiteren Rechtsverfolgung.
  10. Jeder Angler hat sich jederzeit über neue gesetzliche Regelungen, insbesondere zum Fischereirecht zu informieren.