Informationen zum Touristenfischereischein MV

Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.
Der befristete Fischereischein wird als Touristenfischereischein von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V erteilt. Die örtlichen Ordnungsbehörden können weitere Ausgabestellen (Tourist- und Kurverwaltungen, Angelläden, Fischereibetriebe etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.
Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 10 Tage vor dem "Angeltermin" der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden i.d.R. den erteilten Touristenfischereischein auch zu, so dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann (ggf. telefonische Rücksprache).

Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 20,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabe und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 20,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabe und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.
Der Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden
Antrag ausdrucken, komplett ausfüllen und mit deutlich lesbarer Ausweiskopie an folgende Adresse schicken oder faxen:
Landesamt für
Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelder Str.18
18059 Rostock
Tel.: 0381-4035-0
Fax.:0381-4035-730
Preise für Angelkarten der Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg Vorpommern
Für das Angeln an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns ist ein gültiger Fischereischein oder befristeter Touristenfischereischein und eine Angelkarte für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns nötig.
Auswahl an Angelkarten:
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Tageskarte 5,00 EUR
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Wochenkarte 10,00 EUR
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Jahreskarte 20,00 EUR
Ausgabestellen
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Angelsport Bär Krokusstr.4 16321 Bernau Tel: (03338) 769530 |
Angelspezi Niederbarnim
Dorfstr.26 16321 Bernau (Schönow) |
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Angelcenter Bernau Ulitzkastr.9 16321 Bernau Tel: (03338) 2310 |
Atze’s Angelladen
Wensickendorfer Chaussee 2 16348 Wandlitz |

