Informationen zum Touristenfischereischein MV

Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.

Der befristete Fischereischein wird als Touristenfischereischein von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V erteilt. Die örtlichen Ordnungsbehörden können weitere Ausgabestellen (Tourist- und Kurverwaltungen, Angelläden, Fischereibetriebe etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.

Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 10 Tage vor dem "Angeltermin" der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden i.d.R. den erteilten Touristenfischereischein auch zu, so dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann (ggf. telefonische Rücksprache).

Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 20,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabe und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.

Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 20,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabe und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.

Der Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden

 

 

 

 

Der entsprechende Antrag auf einen Touristenfischereischein 

Antrag ausdrucken, komplett ausfüllen und mit deutlich lesbarer Ausweiskopie an folgende Adresse schicken oder faxen:



Landesamt für
Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV

Abt. Fischerei und Fischwirtschaft

Thierfelder Str.18

18059 Rostock



Tel.: 0381-4035-0

Fax.:0381-4035-730

Preise für Angelkarten der Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg Vorpommern

Für das Angeln an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns ist ein gültiger Fischereischein oder befristeter Touristenfischereischein und eine Angelkarte für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns nötig.

Auswahl an Angelkarten:

  • Tageskarte 5,00 EUR
  • Wochenkarte 10,00 EUR
  • Jahreskarte 20,00 EUR

Ausgabestellen

 

Angelsport Bär

Krokusstr.4

16321 Bernau

Tel: (03338) 769530

Angelspezi Niederbarnim

Dorfstr.26

16321 Bernau (Schönow)
Tel: (03338) 760422

   

Angelcenter Bernau

Ulitzkastr.9

16321 Bernau

Tel: (03338) 2310

Atze’s Angelladen

Wensickendorfer Chaussee 2

16348 Wandlitz
Tel: (033397) 61623